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   BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 32/90   

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BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 32/90 (https://dejure.org/1990,8692)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1990 - AnwZ (B) 32/90 (https://dejure.org/1990,8692)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 32/90 (https://dejure.org/1990,8692)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Antrag auf Verlängerung der Doppelzulassung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 24/89

    Geltung von europarechtlichen Bestimmungen für Rechtsanwälte in Deutschland

    Auszug aus BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 32/90
    Der Grundsatz der Lokalisierung der Rechtsanwälte bei einem einzigen Landgericht, auf dem die Vorschrift des § 227 a BRAO beruht, ist mit Art. 12 GG vereinbar (st. Rspr; vgl. Senatsbeschl. v. 18. September 1989 - AnwZ (B) 24/89, NJW 1990, 108 f [BGH 18.09.1989 - AnwZ B 24/89] = ZIP 1989, 1404 (zur Veröffentlichung in BGHZ 108, 342 vorgesehen) m.w.N.).

    Er verstößt auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschl. v. 18. September 1989 a.a.O.).

    Der Grundsatz, daß die innerstaatliche Rechtsordnung bei rein internen Vorgängen durch die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts nicht verdrängt oder modifiziert wird, gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch dann, wenn die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu einer Benachteiligung des Inländers in seinem Heimatstaat im Vergleich zu Angehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaftführen (Senatsbeschl. v. 18. September 1989 a.a.O.).

  • BGH, 13.02.1984 - AnwZ (B) 36/83

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 32/90
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt aus Rechtsgründen nicht in Betracht, weil die Antragsfrist eine Ausschlußfrist ist (st. Rspr.; Senatsbeschl. v. 13. Februar 1984 - AnwZ (B) 36/83, BRAK-Mitt. 1984, 141; v. 4. März 1985 - AnwZ (B) 39/84, BRAK-Mitt. 1985, 109 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 57/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Diese Antragsfrist ist eine Ausschlußfrist (Senatsbeschluß vom 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 32/90 m.w. Nachw.).

    Das gilt selbstverständlich auch für die in § 227 a Abs. 5 BRAO getroffene Regelung (vgl. auch Senatsbeschluß vom 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 32/90 -).

  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 60/90

    Zweitzulassung eines Rechtsanwalts bei einem weiteren Gericht - Möglichkeit der

    Diese Antragsfrist ist eine Ausschlußfrist (Senatsbeschluß vom 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 32/90 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 13/92

    Bedürfnis zur Doppelzulassung eines Rechtsanwalts - Wiedereinsetzung in den

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, von der abzugehen kein Anlaß besteht (z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 1984 - AnwZ (B) 36/83 = BRAK-Mitt. 1984, 141; vom 4. März 1985 - AnwZ (B) 39/84 = BRAK-Mitt. 1985, 109; vom 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 32/90; zustimmend Feuerich, BRAO 2. Aufl. 1992 § 227 a Rdn. 51; Jessnitzer, BRAO 5. Aufl. 1990 § 227 a Rdn. 8).
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